Keine E-ID in private Hände!

Von: Natascha Wey

Die Ausführung hoheitlicher Aufgaben gehören in die öffentliche Hand. Die Ausstellung eines Passes oder einer E-ID sind hoheitliche Aufgaben, die der Staat nicht delegieren und privatisieren darf.

Wir lehnen die Vorlage zur E-ID ab – auch weil sie unabsehbare Folgen für den Gesundheitsbereich hat, beispielsweise im Zusammenhang mit dem elektronischen Patientendossiers.
Für uns ist klar: Das Allgemeininteresse unterscheidet öffentliche von privaten Aufgaben.

Der Staat und die öffentlichen Dienste müssen überall dort präsent sein, wo gesellschaftliche
Bedürfnisse oder das Allgemeininteresse dies erfordern. Wir verteidigen den Grundsatz,
dass nur rein staatliche Organe hoheitliche Aufgaben wahrnehmen können. Die Ausstellung
einer Identitätskarte oder eines Passes ist eine hoheitliche Aufgabe. Jede rechtliche Verselbständigung
von staatlichen Stellen mit hoheitlichen Aufgaben ist grundsätzlich auszuschliessen,diese Haltung wurde an verschiedenen VPOD-Kongressen in der Vergangenheit bestätigt.
Um es vorweg zu nehmen: Die Ablehnung der aktuellen Vorlage zur E-ID ist keine grundsätzliche
Ablehnung der Idee einer E-ID. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wollen, dass der Staat vorwärts macht mit der Digitalisierung und diese selber in der Hand hält. Eine zentrale Versorgung und ein leicht zugänglicher Service Public sind in unserem Sinn. Dass eine digitale Identität heutzutage von Nöten ist, daran zweifeln wir nicht. Das gleiche gilt übrigens für das elektronische Patientendossier, doch dazu später mehr.


Die Herstellung einer ID ist jedoch eine Vertrauensfrage. Die Bürger_innen vertrauen dem
Staat das Sensibelste überhaupt an: Daten zu ihrer Identität. Diese Daten müssen sicher sein,
mit diesen Daten sollen keine Profite gemacht werden und diese Daten müssen mit der grösstmöglichen
Sorgfalt behandelt werden. Das heisst, sie dürfen nicht in falsche Hände gelangen – auch nicht unbeabsichtigt. Das für die Herausgabe der E-ID in den Startlöchern stehende Konsortium «Swiss Sign Group», dem verschiedene Konzerne wie Swiss Life, UBS, AXA, Swica oder CSS mit ihren jeweiligen Konzerninteressen angehören, ist dafür denkbar ungeeignet.

Die Vertretung der Krankenkassen in der «Swiss Sign Group» ist unserer Sicht auch
noch in einem weiteren Punkt problematisch. Die E-ID wird es brauchen, um sich beim elektronischen
Patientendossier anmelden zu können. Auch hier wieder: wir sind nicht gegen die Einführung
eines EPD. Vieles im Gesundheitswesen wird unter dem Aspekt der steigenden Kosten und unter starkem Kostendruck diskutiert. Wenn ein EPD zu einer besseren, schlankeren und
effizienteren Versorgung und besseren Koordinierung führt – und davon gehen wir aus – dann
ist diese Entwicklung in unserem Sinn. Es will sich bspw. niemand dreimal hintereinander die
gleichen Blutwerte abnehmen lassen – vom Hausarzt, von der Spezialärztin, vom Spital – nur weil es zu mühsam ist, diese in der Papierflut des «analogen Patientendossiers» herauszusuchen.


Doch gerade das EPD ist leider ein gutes Beispiel, wie es nicht laufen sollte: Es wurde teilprivatisiert und seine konkrete Einführung ist seit Jahren im Verzug. Zudem gilt auch beim EPD: Die Gesundheitsdaten sind hochsensible Daten und gehören nicht in die falschen Hände, und ganz sicher gehören sie auch nicht nur in die Nähe der Krankenversicherer. Das Konstrukt der «Swiss Sign Group» ist jedoch so angelegt, dass eine funktionierende Datentrennung trotz gesetzlicher Schutzbestimmungen in der Praxis kaum durchzusetzen
ist. Das Missbrauchspotenzial ist gewaltig, willkürlich und unwillkürlich. Gesundheitsdaten,
Operationsberichte und Krankenakten sind zu schützen. Aus diesen Gründen wehren wir
uns gegen die Einführung einer so angelegten E-ID, weil sie unmittelbare Konsequenzen für
den Gesundheitsbereich hätte.
Machen wir die E-ID also zu einer Erfolgsgeschichte des digitalen Service public – doch dafür
braucht es zunächst ein Nein zu diesem E-ID-Gesetz.