Im Arbeitsgesetz steht drin, wie lange ein Unternehmen seine Beschäftigten maximal arbeiten lassen darf. Und wie viel Ruhezeit zwischen den Einsätzen mindestens liegen muss. Das gilt für alle?
Leider nein: „Lehrer, Fürsorger, Erzieher und Aufseher“ (und natürlich auch deren weibliche Pendants) sind explizit ausgeschlossen. Wie kann das sein? Sind sozialpädagogisch Tätige etwa keine Menschen? Haben sie kein Privatleben, keine Familie, keine Hobbys? Benötigen sie keinen Schlaf, keine Erholung?
Natürlich doch! Der Gesundheitsschutz muss für alle gelten. Auch und gerade im Heim, wo viele Beschäftigte hart arbeiten und sowohl physisch wie psychisch stark belastet sind. Dort, wo soeben eine Pandemie zu bewältigen war, ohne dass man einfach den Laden dicht machen konnte – auch wenn es am Anfang noch nicht einmal Schutzmasken gab.
Daher wollen wir den fraglichen Passus aus dem Gesetz streichen – so, wie es die Assistenzärztinnen und -ärzte geschafft haben. Dafür braucht es politische Mehrheiten. Dafür braucht es Druck. Und dafür braucht es auch dich!
Informiere dich über deine Rechte. Möchtest du dich im Betrieb organisieren - dann kontaktiere das für deine Region zuständige VPOD-Sekretariat!