Zu tiefen Löhnen und oft zu Randzeiten leistete das Reinigungspersonal Arbeit, von der man während der Corona-Krise mit Fug und Recht behaupten kann, dass sie Leben rettete, weil Hygiene Ansteckungen verhinderte.
Die Branche war in der Krise denn auch unterschiedlichen Anforderungen ausgesetzt: Während in der ersten Phase der Ansteckungen der Reinigungsbedarf an den meisten Orten gestiegen ist, war das Personal mit Mehrarbeit und neuen Anordnungen konfrontiert: zur Grund- und Unterhaltsreinigung kam vielerorts zusätzliches Desinfizieren von Infrastruktur und zusätzliche Reinigungsaufträge.
Mit dem Lockdown leerten sich die Büros und der Reinigungsbedarf sank. An diesem Punkt zeigte sich klar die personalrechtliche Besserstellung von direkt angestellten Reinigungsfachleuten bei Stadt, Kanton oder Gemeinden verglichen mit ausgelagerten Reinigungsarbeiten: Wo weniger zu reinigen war wurde das Reinigungspersonal bei den Direktangestellten trotzdem bezahlt und Kurzarbeit war im öffentlichen Dienst kein Thema. Bei den ausgelagerten Reinigungsaufträgen im Organisationsbereich des VPOD hat sich erfreulicherweise abgezeichnet, dass die meisten öffentlichen Arbeitgeber sich an die abgeschlossenen Verträge gehalten haben und den Reinigungsunternehmen die Regiestunden vollumfänglich bezahlt haben. Damit wurden von Seiten der öffentlichen Hand die schlimmsten Einnahmeeinbrüche verhindert, trotzdem waren viele Mitarbeitende in Kurzarbeit – viele Frauen, die in einer Tieflohnbranche Teilzeit arbeiten mussten mit 80% des Lohnes auskommen. Wer über Solidarität in der Krise spricht, muss merken, dass die tiefen Einkommen einen überdurchschnittlichen Teil der Krise schultern.
Die Forderungen für den Reinigungsbereich im öffentlichen Dienst sind daher klar:
- Wo Institutionen über Steuergelder finanziert sind, soll die Reinigung nicht ausgelagert werden, sondern das Reinigungspersonal direkt angestelllt werden. Eine Auslagerung spart rund 30% Lohnkosten. Es steht der öffentlichen Hand schlecht an, bei den tiefsten Löhnen zu sparen.
- Die Reinigungsbranche ist im Bereich der Unterhaltsreinigung eine Frauenbranche. Arbeitszeiten und Arbeitspläne müssen mit einer Familie vereinbar sein, sie müssen gut geplant sein und die Mitwirkungsrechte des Personals gewahrt sein.
- Das Reinigungspersonal soll eine Perspektive auf Weiterbildung und Weiterentwicklung im Job haben.
Mehr Informationen zur arbeitsrechtlichen Situation auf»Meine Rechte als Reinigungsfachkraft