Stillstand in punkto Gleichstellung, besseren Arbeitsbedingungen, höhere Löhne. Nehmt das nicht einfach hin, organisiert euch gewerkschaftlich. Wir unterstützen euch im Betrieb und auf der Strasse.
Kolleg:innen überzeugen
Suche dir Kolleg:innen, die deine Anliegen und Forderungen teilen. Suche das Gespräch mit Kolleg:innen, die nicht deiner Auffassung sind. Versuche herauszufinden - was eint uns und wie können wir zusammenspannen. Wir bieten Kurse zum Organizing an, an denen du Gesprächsführung und Argumentation trainieren kannst.
Mehrheiten finden
Niemand kann alleine etwas verändern. Es braucht Mehrheiten, um nachhaltige Veränderungen zu erzielen. Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung oder Informationstätigkeit im Betrieb ist erlaubt, solange die Arbeitnehmenden nicht von der Arbeit abgehalten oder bei der Arbeit gestört werden. Wenn ihr also in eurem Betrieb Flyer verteilen wollt, euch mit Kolleg:innen zusammen setzen möchtest - müsst ihr das in der Pause oder der Freizeit tun. Ausserdem dürft ihr die Flyer nicht in eurer Arbeitszeit oder auf Geräten des Arbeitgebers herstellen (ausser er hätte das ausdrücklich gestattet).
Gewerkschaftlich aktiv werden!
Leider versuchen immer wieder einzelne Arbeitgeber, gewerkschaftliche Tätigkeit zu unterbinden oder gar zu verbieten. Manchmal werden sogar derartige Verbote in die Arbeitsverträge oder Personalreglemente geschrieben. Dabei lassen die Gesetze keine Zweifel offen: Rechtmässig ausgeübte gewerkschaftliche Tätigkeit darf nicht untersagt werden.