(Text: Fredi Hänni (Anwalt) / VPOD NGO)
Von ihnen, die „Selbstständige“, „freie Mitarbeitende“, „Beauftragte“ „MandatarInnen“ usw. heissen, wird grösstmögliche Flexibilität verlangt.
Ihre Aufgaben unterscheiden sich kaum von den „normal“ Beschäftigten, die einen Arbeitsvertrag haben, und oft „Festangestellte“ genannt werden. Selbständigerwerbende und Freischaffende sind durch die Sozialversicherungen in der Schweiz kaum abgesichert. Das zeigt sich vor allem wenn Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit auftauchen oder gesundheitliche Probleme entstehen, also insbesondere bei Entlassungen und bei der Lohnfortzahlung.
Es müssen drei Rechtsgebiete unterschieden werden:
- das » Vertragsrecht (Zivilrecht);
- das » Sozialversicherungsrecht;
- das » Steuerrecht.
Die Grenze zwischen „unselbstständig“ und „selbststsändig“ Erwerbstätigen verläuft in diesen drei Rechtsgebieten nicht genau gleich. Beispiel: Eine im Auftragsverhältnis, also zivilrechtlich keineswegs als unselbstständige Arbeitnehmerin beschäftigte Person kann durchaus bei den Sozialversicherungen (AHV usw.) und bei der Steuerbehörde als „unselbstständigerwerbend“ eingestuft sein. Es geht in den drei Rechtsgebieten jeweils um folgende Fragen:
- vertragsrechtlich (zivilrechtlich): Arbeitsvertrag ja oder nein? Und, wenn nein: Auftrag, Werkvertrag, anderer Dienstleistungsvertrag?
- sozialversicherungsrechtlich: Selbstständig oder unselbstständig?
- steuerrechtlich: selbstständig (ohne Lohnausweis, mit der Möglichkeit, den gesamten nachgewiesenen Geschäftsaufwand abzuziehen) oder unselbstständig (mit Lohnausweis, mit teilweise pauschalierten Abzügen)? Zudem betreffend Mehrwertsteuer (MWSt): MWSt-Pflicht ja oder nein?
Man kann Freelancer-Verträge nicht grundsätzlich verteufeln. Es gibt durchaus für beide Parteien sinnvolle Verträge, die der jeweiligen Situation angepasst sind. Aber es gibt einiges, auf das aus gewerkschaftlicher Sicht geachtet werden muss.
- Werden durch MandatärInnen ordentliche Stellen eingespart?
- Wird durch MandatärInnen Lohndumping betrieben?
- Handelt es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit?