Auf Umwegen zur (neuen) Normalität

Von: Fabio Höhener und Anna-Lea Imbach

Am 11. Mai kehren die Zürcher Schülerinnen und Schüler in ihre Klassenzimmer zurück. Vorerst in Halbklassen. Viele Fragen bleiben offen: Der Weg zur Normalität bleibt für Eltern, SchülerInnen und Lehrpersonen eine Nebelfahrt und für die Lehrpersonen zudem eine grosse Herausforderung. Erneut wird von den Lehrpersonen ein riesiger Einsatz erwartet, damit ein Chaos ausbleibt und der Bildungsauftrag gewährleistet wird.

Das Schutzkonzept der Bildungsdirektion sieht vor, dass in der Volksschule Klassen mit mehr als 15 SchülerInnen in den ersten vier Wochen in Halbklassen unterrichtet werden. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die hygienischen Schutzmassnahmen zumindest ansatzweise umgesetzt werden können. Nichts desto trotz ist es eine Illusion, dass der erforderliche Mindestabstand zwischen der Lehrperson und ihren Schülerinnen und Schülern durchgehend gewährleistet werden kann. Und wer schon einmal mit Kindern gearbeitet hat, weiss: Je jünger die Kinder, umso schwieriger ist ein solches physisch diszipliniertes Verhalten.

Die Mittel- und Berufsschulen müssen noch länger gedulden, bis der Präsenzunterricht wieder starten kann. Dies soll erst nach dem 8. Juni geschehen. Bei der Maturaprüfung und den Berufsmaturitätsprüfungen hält der Zürcher Bildungsrat an seinem Kurs fest: Diesen Sommer finden keine schriftlichen Prüfungen statt. Stattdessen beruht das Zeugnis der Maturanden auf Erfahrungsnoten. Leider konnte sich diese Position nicht in allen Kantonen durchsetzen. Der VPOD begrüsst diesen unkomplizierten Entscheid in Zürich, auch wenn eine Gleichbehandlung in allen Kantonen die bessere Lösung wäre. Er fordert gleichzeitig, dass für Schülerinnen und Schüler, die um einen Abschluss bangen, unkomplizierte Lösungen gefunden werden. Bezüglich Chancengerechtigkeit gilt auch für das Langzeitgymnasium, dass Schülerinnen und Schüler für die eine so lange Phase des selbstständigen Lernens eine grössere Herausforderung darstellt, weitere Ressourcen zur Unterstützung bereitgestellt werden sollen.

Beim Personal sieht der VPOD einen besonders heiklen Punkt bei gefährdeten Lehrpersonen und Lehrpersonen, die mit einer gefährdeten Person im gleichen Haushalt leben. Hier gilt der Appell an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass diese bei vollem Lohn vom Präsenzunterricht befreit werden sollen. Mit wie vielen Personen hier zu rechnen ist, ist offen. Es dürfte weitaus mehr Personen betreffen, als angenommen wird. Zudem gilt es weiterhin Lehrpersonen, die eigene schulpflichtige Kinder zu Hause betreuen müssen, von ihrem Arbeitspensum zu entlasten. Damit die grosse Arbeitslast von den Schulen gewährleistet werden kann, sollen ausreichen personelle Ressourcen insbesondere in Form von Vikariaten gesprochen werden. Fokus soll nicht ein ausgeglichenes Budget sein, sondern eine Umsetzung, die pädagogischen und arbeitsrechtlichen Kriterien entspricht.

Aktuelle Hinweise und Forderungen des VPOD zur Arbeit von Lehrpersonen finden sich hier:

www.vpod.ch/brennpunkte/coronavirus/coronavirus-meine-rechte-im-bildungsbereich