Und wer schützt die ArbeitnehmerInnen?

Von: Guy Zurkinden, Services Publics/ VPOD

Während der zweiten Welle wird viel über die Wirtschaft, aber wenig über den Schutz der Beschäftigten gesprochen.

©Eric Rosset

"Abstand halten", "Maske aufsetzen" - von offizieller Seite werden immer wieder Forderungen nach individueller Verantwortung laut. Sie zielen auf den Privatbereich ab. Aber wie sieht es mit dem Schutz von ArbeitnehmerInnen aus, die nicht zum Homeoffice übergehen können - und an deren Arbeitsplätzen starke hierarchische Strukturen und wenig Mitsprache vorherrschen?

Schutzmassnahmen sind nach Ansicht des Bundesrates Aufgabe der Unternehmen und Branchen. Ihnen wurde die Aufgabe übertragen, Schutzkonzepte aufzustellen. Und nach dem, was sie sagen, läuft alles gut.

Gemäss dem Wirtschaftsdacherband Economiesuisse haben die Unternehmen sogar "Schutzkonzepte erstellt, die weit über die Empfehlungen von Bund und Kantonen hinausgehen". Die Arbeitswelt sei also "keine Ansteckungsquelle".

Beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund tönt es ganz ähnlich: "Die Hauptinfektionsherde befinden sich ausserhalb der Arbeitswelt. Das hängt auch mit den wirksamen Schutzkonzepten zusammen, die viele Firmen nicht zuletzt auf gewerkschaftlichen Druck eingeführt haben."

Diese Aussagen stehen auf wackeligen Füssen. "Nach Monaten der Pandemie ist oft noch unklar, wo man sich mit dem Virus ansteckt. Und da die Zahl der Fälle explodiert, wird es noch schwieriger, die Infektionsketten zu rekonstruieren", sagt SRF am 22. Oktober. Konkret: Am Dienstag, dem 20. Oktober, konnte das BAG die Ansteckungsquellen für weniger als 20% der 29 000 positiven Tests bestimmen. "Die Wissenschaftler, die wir kontaktiert haben, sind sich alle einig, dass eine Ansteckung innerhalb der Familie häufig vorkommt," heisst es bei SRF, aber sie betonten übereinstimmend, dass es zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser Frage gebe. Trotz dieser Unschärfe "machen Ansteckungen im beruflichen Umfeld nach kantonalen Angaben zwischen 10% (in Bern) und 14% der Fälle (in Genf) aus". Dies bedeutet: Arbeitspätze sind nach der Familie der zweithäufigste Ansteckungsort.

"Die Zahlen des BAG zu nehmen und zu sagen, dass Menschen am Arbeitsplatz nicht gefährdet sind, ist objektiv falsch, ja sogar irreführend", betont Isabelle Probst, ausserordentliche Professorin an der Haute Ecole de Santé Vaud (HES-SO). Nach Aussage der Spezialistin für arbeitsmedizinische Fragen variiert der Schutz vor Ansteckung je nach Tätigkeit, Qualifikation und Art des Unternehmens stark.

Eine in Frankreich durchgeführte Umfrage zeigte, dass die erste Welle die Beschäftigten dort sehr unterschiedlich betraf. So "praktizierten 50 % der Führungskräfte während des Lockdowns ausschließlich Homeoffice, im Gegensatz zu nur 1 % der Arbeiterinnen und Arbeiter". Die Krankheit betraf weitaus häufiger Menschen, die in so genannten systemrelevanten Diensten - Gesundheit, Reinigung, usw. - arbeiten, als in anderen Sektoren. "

Darüber hinaus ist die Rolle von Aerosolen bei der Ansteckung inzwischen bekannt. Schlecht belüftete Orte oder Orte mit geschlossenen Belüftungssystemen haben große Cluster verursacht. Die spektakulärsten haben sich in Schlachthöfen in Deutschland und Frankreich abgespielt. Dies unterstreicht die Tatsache, dass individuelle Schutzmassnahmen nicht ausreichen", ergänzt Isabelle Probst.

In der Schweiz gibt es auch Berichte über Infektionsherde an Arbeitsplätzen wie z.B. Alters- und Pflegeheimen. Die Kontrolle der Schutzkonzepte wird erschwert durch die beschränkten Ressourcen der kantonalen Arbeitsinspektorate und die fehlende Verankerung von kollektiven Arbeitnehmerrechten zur Meldung von Gefahren und zur Ergreifung von Massnahmen.

Im vergangenen Frühjahr bestimmte der Bundesrat einen ausserordentlichen Schutz für "besonders gefährdete Personen". Dies verpflichtete Arbeitgeber, die Arbeit zu Hause zuzulassen. Darüber hinaus wurde eine Form des Widerrufsrechts eingeführt, das es Arbeitnehmenden erlaubte, zu Hause zu bleiben (mit Lohnanspruch), wenn er oder sie die Schutzmaßnahmen für unzureichend hält.

Diese Bestimmung wurde jedoch am 22. Juni abgeschafft und durch einen weitaus weniger restriktiven Rahmen ersetzt. Nach Ansicht von Isabelle Probst sind dringende Maßnahmen zum Schutz der schwächsten ArbeitnehmerInnen erforderlich. "Aber nur durch die Wiedererlangung der Kontrolle über die Epidemie können die Beschäftigten wirklich geschützt werden".

Es gibt also einen breiten Graben zwischen den optimistischen Parolen über den Schutz der Arbeitnehmenden und der Realität. Vielleicht weil sie ein anderes Ziel haben: sie sollen die Position rechtfertigen, welche die Arbeitgeber dem Bundesrat diktieren, wie sie Christoph Mäder, der neue Präsident von Economiesuisse, zusammenfasst: "Ein neuer Lockdown wäre verheerend". Für die Gesundheit der Profite, wohlgemerkt.

Aus dem Französischen übersetzt: Service publics, N°18. 13 novembre 2020

Quellen:
Ivan Slatkine, FER, Tribune de Genève, 4. November 2020
RTS 22. Oktober 2020

Bist du am Arbeitsplatz ausreichend geschützt? Was tun, wenn die Schutzkonzepte ungenügend sind? Oder sogar aktiv unterlaufen werden? Oder wenn sie gar nicht auf deinen Betrieb passen?