Lohngleichheit - ohne die Gewerkschaften bleibt die Lohncharta wirkungslos!

Von: SGB/ VPOD/ CF

34 weitere staatsnahe Betriebe und Institutionen haben die Lohngleichheits-Charta unterzeichnet. Das ist erfreulich, bleibt aber ein leeres Versprechen, wenn sich die Unterzeichnenden auf die Durchführung von Logib-Standard-Analysen beschränken. Und dass die Gewerkschaften nicht verbindlich involviert werden, lässt vermuten, dass das Engagement nur halb ernst gemeint ist.

Foto: Eric Roset

Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung EBG hat heute 100 Regierungsmitglieder, Vertreterinnen und Vertreter von staatsnahen Betrieben sowie Fachpersonen zum vierten nationalen Lohngleichheitstreffen eingeladen. Nicht vertreten waren die Gewerkschaften, auf deren Expertise unverständlicherweise verzichtet wurde. Die Gewerkschaften fordern die beteiligten Unternehmen auf, die Lohngleichheit sozialpartnerschaftlich umzusetzen, um in diesem wichtigen Bereich endlich Fortschritte zu erzielen. Dies sind wir den betroffenen Frauen im Jahr des Frauen*streiks schuldig.

Der VPOD begrüsst, dass sich im Rahmen des Treffens nach Bund, Kantonen und Gemeinden jetzt auch 34 staatsnahe Unternehmen mit der Unterzeichnung der Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» zur Lohngleichheit bekennen. Neben einer raschen und bestimmten Umsetzung der darin aufgelisteten Massnahmen erwarten wir jedoch auch den konsequenten Einbezug der Gewerkschaften: Um die Lohngleichheit nachhaltig zu verankern, braucht es eine sozialpartnerschaftliche Herangehensweise.

Zudem hat sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass die Anwendung von Logib (bzw. der Regressionsanalyse) bei den Lohnsystemen des öffentlichen Diensts und staatsnaher Betriebe nur zu aussagekräftigen Ergebnissen führt, wenn sie in Zusammenarbeit mit geschulten Fachleuten durchgeführt wird. Nicht zuletzt die Diskriminierung ganzer Berufsgruppen innerhalb eines Lohnsystems oder auch bestimmte Formen der Diskriminierung bei der Lohneinreihung während der Anstellung wird nicht unmittelbar deutlich. Es braucht daher differenzierte weitere Untersuchungen, wenn die Ursachen der Lohnungleichheit tatsächlich beseitigt werden sollen.