Migration

Die Menschen in der Schweiz gehören zum reichsten Zehntel der Weltbevölkerung, welches für die Hälfte aller Treibhausgase weltweit verantwortlich ist. An den Folgen der Klimaveränderung leidet aber vor allem die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, die lediglich zehn Prozent der Emissionen verursacht.

2015 haben sich in Paris die Industriestaaten gemäss dem Verursacherprinzip verpflichtet, ab 2020 zusammen mindestens 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für die sogenannte internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Mit diesen sollen die besonders betroffenen Entwicklungsländer bei der Prävention und Bewältigung der Klimaveränderung unterstützt werden. In diesen Ländern gilt es vor Ort in eine nachhaltige öffentliche Infrastruktur zu investieren, die Ökonomie zu diversifizieren (sich von der Abhängigkeit von der Landwirtschaft lösen), soziale Sicherheitssysteme auszubauen, Bildung und Empowerment (insbesondere von Frauen) voranzutreiben. All das trägt dazu bei, dass es gelingen kann, sinnvolle Strategien im Umgang mit der Klimakrise zu entwickeln und ggf. notwendige Umsiedlungen planen und kontrolliert gestalten zu können.

- Für die Umsetzung dieser Ziele braucht es öffentliche Mittel – zusätzlich zum bestehenden Budget für Entwicklungszusammenarbeit! Wir fordern, dass die Schweiz gemäss Wirtschaftsstärke und Klimaverantwortung einen fairen Beitrag an die internationale Klimafinanzierung leistet: Gemäss Alliance Sud liegt dieser bei mindestens 1 Milliarde Franken pro Jahr.

CO2-Ausstoss nachprüfbar reduzieren

Mit der Ratifikation des Pariser Klimaübereinkommens hat sich die Schweiz auch dazu verpflichtet, einen angemessenen Teil dazu beizutragen, die globale Klimaerhitzung auf möglichst 1.5°C zu begrenzen und die Folgen der Klimaveränderungen zu bekämpfen. In diesem Sinne hat der Bundesrat im August 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 «klimaneutral» sein soll, also nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden dürfen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können.

- Um dies auch zu erreichen, muss die Schweiz ihren CO2-Ausstoss im In- und Ausland reduzieren. Im Moment noch nimmt die Schweiz eine Spitzenposition unter den Ländern ein, die auf Kosten der Länder des Südens und der globalen Umwelt Profite erwirtschaften.

- Für die Durchsetzung gerechterer und nachhaltigerer wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Wie die Volksabstimmung am 29. November 2020 über die Konzernverantwortungsinitiative gezeigt hat, fordert genau dies mehr als die Hälfte der Schweizer Bürger*innen:

Es muss sichergestellt werden, dass bei wirtschaftlichen Aktivitäten von Schweizer Firmen im Ausland universale Menschenrechte und Umweltstandards nachprüfbar eingehalten werden.

Klimageflüchtete schützen

Der laufende Klimawandel führt zu Desertifikation, regionalem Trinkwassermangel, Missernten und steigendem Meeresspiegel. Drei wesentliche Faktoren für die Zunahme an Klimaflüchtlingen. Eine Studie der Weltbank rechnet alleine in Subsahara-Afrika, Südasien und Lateinamerika mit bis zu 143 Millionen Klimaflüchtlingen bis 2050. Auch wenn die meisten davon BinnenmigrantInnen sein dürften, die sich in ihrem eigenen Land in Sicherheit zu bringen suchen, wird auch die Anzahl der Migrationsbewegungen über Staatengrenzen hinweg ansteigen.

- Im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit muss der Bund betroffene Länder im globalen Süden darin unterstützen, die durch den Klimawandel Vertriebenen zu integrieren und für sie neue Perspektiven in der Gesellschaft zu schaffen – mit nachhaltigen Investitionen in Arbeit, Bildung oder Gesundheit.

- Die Schweiz muss sich für die Umsetzung der Leitlinien der UNO betreffend Binnenvertreibung («Guiding Principles on Internal Displacement») engagieren und die betroffenen Länder bei der konkreten Umsetzung unterstützen.

Darüber hinaus muss sich der Bund im Rahmen der Schutzagenda («Platform on Disaster Displacement») und des UNO-Migrationsabkommens («Global Compact on Migration») für die Rechte und Würde von Klimaflüchtlingen einsetzen.

- Bisher gelten gemäss Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aufgrund von klimabedingten Ursachen aus ihrem Land fliehen mussten, nicht als Geflüchtete. Hier braucht es neue Ansätze, um auch diesen Menschen einen gerechten Schutz zu gewährleisten und ihnen in den jeweiligen Aufnahmeländern einen Zugang zu Rechten und einem würdigen Leben zu ermöglichen.

- Die Schweiz sollte sich für einen «Klimapass» stark machen – einen amtlichen Ausweis für Menschen, die aufgrund des Klimawandels als Klimageflüchtete ihre Heimat verlieren. Der Pass soll diesen Menschen staatsbürgergleiche Rechte in sicheren Staaten ermöglichen.

- Wir fordern, dass die Auswirkungen des Klimawandels als Ursache für Migration anerkannt werden, und so sichere und legale Zugangswege in die reichen Industrieländer geschaffen werden. Bei der Wegweisung von Geflüchteten ist zukünftig spezifisch zu prüfen, ob diese aufgrund der Folgen des Klimawandels zumutbar ist. Bereits heute ist nach geltender Rechtsprechung eine Wegweisung nicht zulässig, wenn sie zu einer unzumutbaren Gefährdung der geflüchteten Person führt – unabhängig davon, ob diese aufgrund von bewaffneten Konflikten, politischer Gewalt oder aufgrund der humanitären Lage im Herkunftsstaat vorliegt.

Für weitere Infos: Johannes Gruber, Fachsekretär Migration