Corona-APP (korrekt: Proximity-Tracing-App)

Der Bund empfiehlt die Nutzung der Contact-Tracing-App. Klärung einiger arbeitsrechlichen Fragen.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich die «Corona-App» verwende?

Nein, die Verwendung der App ist freiwillig. Der Arbeitgeber darf auch nicht nachfragen, ob jemand die App verwendet. Aus der Verwendung dürfen grundsätzlich keine Vorteile oder Nachteile entstehen.

Bei Verwendung der App:

Was passiert, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?

Personen, die eine Benachrichtigung bekommen, können frei entscheiden, wie sie reagieren. Sie erhalten eine Infoline-Telefonnummer, wo sie sich anonym beraten lassen können. Ob sie das tun wollen, bleibt ihnen selbst überlassen. Es empfiehlt sich, medizinischen Rat einzuholen und je nachdem sich in Quarantäne zu begeben.

Darf ich noch arbeiten gehen, wenn ich über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?

Wenn Sie Symptome haben, sollten Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt wenden oder den Coronavirus-Check im Internet machen (https://check.bag-coronavirus.ch/screening) und den Empfehlungen des Checks folgen.

Wenn Sie keine Symptome haben, können Sie gemäss Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit arbeiten gehen. Befolgen Sie weiterhin strikt die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln und beobachten Sie Ihre Gesundheit.

Erhalte ich meinen Lohn, wenn ich mich nach der Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begebe?

Nein. Bei einer freiwilligen Quarantäne gibt es kein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung ist dagegen gewährleistet, wenn die Quarantäne von einem Arzt/ einer Ärztin (Arztzeugnis) oder durch die kantonalen Behörden angeordnet worden ist. Im Falle der Quarantäne beim klassischen Contact Tracing ist hierzu eine Anordnung der kantonalen Behörden notwendig.

Erhalte ich meinen Lohn, wenn ich positiv getestet bin oder erkranke?

Wer positiv getestet ist, wird vom Arzt oder behördlich unter Quarantäne gestellt. Falls die Arbeit nicht im Home-Office erledigt werden kann, wird der Lohn über den Corona-Erwerbsersatz fortgezahlt. Wenn Sie an Covid-19 erkranken, gelten die normalen Bestimmungen für Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäss Arbeitsvertrag.

Wenn ich eine Warnmeldung erhalte, muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, den Arbeitgeber oder andere Personen über einen (möglichen) Kontakt mit infizierten Personen zu informieren. Wenn Sie sich in freiwillige Quarantäne begeben, müssen Sie den Arbeitgeber natürlich informieren.

Kann mir jemand (absichtlich oder versehentlich) eine falsche Nachricht schicken?

BenutzerInnen der App können eine Infektion nur dann mitteilen, wenn die Erkrankung nach einem Test im Labor bestätigt wurde. Sie werden dann vom kantonsärztlichen Dienst angerufen und erhalten einen Code, den sie in der App freiwillig eingeben können. Ohne Code ist keine (versehentliche oder absichtliche) Benachrichtigung möglich.

Der Covidcode ist nach der Generierung durch das Personal des Kontakt-Managements für 24 Stunden gültig. Ob und wann er eingegeben wird, entscheidet der Benutzer bzw. die Benutzerin selber. Es besteht keinerlei Zwang dazu. Die Eingabe oder Nicht-Eingabe ist anonym, d. h. niemand kann hinterher feststellen, ob die Person den Covidcode eingegeben hat oder nicht.

Ich habe Fragen zum Datenschutz, Ansprüche an mein Handy, Stromverbrauch u.ä. Wo finde ich Antworten?

Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Informationsblatt zu diesen Fragen veröffentlicht. Es ist auf der Website zu finden. (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61310.pdf, Stand 13. Mai 2020)